Schweizerischer Verband der Berufsbeistandspersonen
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KOKES-Empfehlung zu Genitalbeschneidungen von Mädchen

Von: info@kokes.ch <info@kokes.ch>
Gesendet: Mittwoch, 13. Juli 2022 09:15
Betreff: Weibliche Genitalbeschneidung - ein Thema für Fachpersonen des Kindes- und Erwachsenenschutzes

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-  Berufsbeistandschaften,  Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Berufsbeistandschaften und Aufsichtsbehörden

 

Sehr geehrte Damen und Herren

 

In den Sommerferien ist das Risiko der weiblichen Genitalbeschneidung besonders gross.

 

Die KOKES hat zusammen mit dem Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz einen Flyer erarbeitet, der Fachpersonen des Kindes- und Erwachsenenschutzes auf das Thema der Mädchenbeschneidung sensibilisiert. Den Flyer finden Sie im Anhang.

 

Auf der Website vom Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung finden Sie weitere nützliche Informationen, zum Beispiel den Leitfaden «Weibliche Genitalbeschneidung und Kindesschutz» (mit allgemeinen Infos zum Thema, Risikofaktoren und praxisbezogen Hilfestellungen für konkrete Fälle), Leitlinien zum Vorgehen/Risikomanagement bei einer drohenden Genitalbeschneidung sowie ein E-Learning-Tool, bei dem es darum geht, wie eine mögliche Genitalbeschneidung erkannt bzw. wie Eltern darauf angesprochen werden können.

 

Wir hoffen, mit diesen Hinweisen die Arbeiten der KESB und Berufsbeistandschaften unterstützen zu können.

 

Freundliche Grüsse und schöne Sommertage,


Diana Wider, Generalsekretärin KOKES

Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES

Conférence en matière de protection des mineurs et des adultes COPMA

 KOKES Generalsekretariat / COPMA Secrétariat général   / Werftestrasse 1, Postfach, 6002 Luzern,
041 367 48 48    
041 367 48 87 (direkt)   041 367 48 57 (Sekretariat, Barbara Käch)   diana.wider@kokes.ch  www.kokes.ch  

SVBB-Empfehlungen zur KES-Praxis

Seit 2021 publiziert der SVBB an dieser Stelle Empfehlungen für die Berufspraxis im Kindesschutz. Diese Empfehlungen werden jeweils auf unserer SVBB-Website veröffentlicht und den Berufsbeistandschaften auch in gedruckter Form zur Verfügung gestellt.

 

- SVBB-Empfehlung 01/2021 zu den Zuständigkeiten für die Aushandlung/Ausfertigung von Pflegeverträgen im Kindesschutz sowie zur möglichen Delegation von KESB-Aufgaben an Beistandspersonen aus rechtlicher Sicht.

- SVBB-Empfehlung 02/2021: Anleitung zur Umsetzung der „KOKES-Empfehlungen zur Organisation von Berufsbeistandschaften“. 

 

 

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